(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige
Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen
weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im
Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für
nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder
elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches
Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund
eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Wir prüfen im Rahmen des
Bestellvorganges einmalig pro Kundenanmeldung die Volljährigkeit und
stellen beim Versand sicher, das nur der Besteller die bestellten Waren
entgegen nehmen kann.
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